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Mit der Speicherung von Cookies ermöglichen Sie dieser Homepage inhaltliche und strukturelle Anpassung an die individuellen Besucherbedürfnisse. Webseiteneinstellungen werden zeitlich befristet gespeichert und bei erneutem Besuch abgerufen. Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Webmaster dazu verpflichtet, der unter https://dsgvo-gesetz.de/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.

2020 ist ein neues Gesetz ins Gespräch gekommen, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist: Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) bündelt alle datenschutzrelevanten Gesetze aus Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz, greift das BGH-Urteil auf und setzt gleichzeitig die e-Privacy-Richtline (2002/58/EG) in nationales Recht um. In puncto Cookies ist vor allem der erste Abschnitt des Paragraphs § 25 „Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen“ von Interesse:
ZITAT:
„Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen.“ – Bundesministerium der Justiz

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