Wohnungsvergabe
Wohnungsvergabe
Für öffentlich geförderte Wohnungen ist eine sogenannte Wohnrechtsbescheinigung nach Artikel 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz notwendig.
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Stadt Dachau (Amt für Schule, Kinderbetreuung, Jugend, Soziales und Sport) - Abteilung Soziales Wohnungswesen
Rathaus II
Augsburger Str. 1
85221 Dachau
Tel. 08131 75 312
Ablauf der Wohnungsvergabe
Mit der Ausstellung der Wohnrechtsbescheinigung nimmt Sie die Abteilung Soziales Wohnungswesen der Stadt Dachau in eine Wohnungssuchendenliste auf.
Frei werdende Wohnungen im Bestand der Stadtbau GmbH Dachau zeigen wir der Abteilung Soziales Wohnungswesen der Stadt Dachau an. Dieses schlägt Sie dann, nach ihrer Dringlichkeitsstufe und Ihrem Vormerkdatum für diese Wohnungen vor. Daraufhin werden Sie von uns benachrichtigt.
Ansprechpartner bei der Stadtbau GmbH Dachau: